Beitragsordnung

Verein zur Förderung der Versicherungswissenschaft in Berlin e.V.

§ 1 Allgemeines

1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie wird auf Grund § 8 Abs. 1 der
Satzung vom Vorstand mit Mehrheit beschlossen. Die Höhe der Beiträge ist durch die
Mitgliederversammlung vom 28. November 2016 festgesetzt worden. Beschlüsse über die
Änderungen der Beiträge sind der Mitgliederversammlung vorbehalten.

Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten nach Veröffentlichung auf der
Webseite des Vereins ab Beginn des auf die Veröffentlichung folgenden Jahres.

2. Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter
Beiträge.

§ 2 Zahlungsweise und Fälligkeit

1. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des jeweiligen Jahres erhoben.

2. Die Beitragszahlung erfolgt durch Lastschrifteinzug. Die Mitglieder erteilen dazu ihre
Zustimmung unter Angabe ihrer Bankverbindung.

§ 3 Beiträge

Die Mitglieder legen ihre Beiträge in Selbsteinschätzung fest. Die Mitgliedsbeiträge betragen
bei natürlichen Personen mindestens 50 € (Ausnahme: Studenten 15 €) und bei juristischen
Personen 900 €.

Freiwillige höhere Beiträge durch die Mitglieder nach Selbsteinschätzung sind möglich. Die
Selbsteinschätzung ist auch für das folgende Geschäftsjahr verbindlich, wenn das Mitglied
nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres eine neue Selbsteinschätzung
vornimmt und diese dem Vorstand schriftlich mitteilt.

Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

1. Ermäßigte Beitragsformen müssen unter Vorlage entsprechender Unterlagen beantragt
werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der
Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.

2. Änderungen der persönlichen Angaben sind dem Verein schnellstmöglich mitzuteilen.

3. Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis
spätestens zum 31. Januar eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.

4. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 5 Euro pro Mahnung erhoben. Bei
Lastschriftrückgaben wird eine Gebühr von 5 Euro sowie die Kosten der Bank berechnet.

§ 4 Vereinskonto

Soweit die Zahlung nicht per Lastschrifteinzug erfolgt, soll diese nur auf das folgende Konto
erfolgen:

HypoVereinsbank, 
BLZ 10020890, 
Konto 0609694955, 
IBAN DE41100208900609694955,
BIC HYVEDEMM488.

Berlin, den 22.12.2016

Der Vorstand